Filmzensur in der Weimarer Republik

Alle Filme, die von 1920 bis 1945 öffentlich aufgeführt werden sollten, wurden von den amtlichen Prüfungsstellen geprüft und zugelassen. Gründe für Verbote bestanden in der Gefährdung der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Im Textarchiv des DFF werden rund 3000 historische Zensurkarten, zahlreiche Zensurgutachten und -listen aufbewahrt. Anhand ausgewählter Archivobjekte stellt Textarchiv-Mitarbeiterin Debora Classen einige besonders interessante Filmzensurprozesse vor. Einige der besprochenen Dokumente können auf filmportal.de angesehen werden.

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